bKV Ratgeber

Betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug

Eine arbeitgeberfinanzierte bKV kann unter bestimmten Voraussetzungen als Sachbezug behandelt werden. Maßgeblich ist dabei vor allem die monatliche 50-Euro-Freigrenze pro Mitarbeiter. Dieser Beitrag erklärt die Logik – ohne Steuerberatung zu ersetzen.

Was bedeutet Sachbezug?

Ein Sachbezug ist eine geldwerte Leistung des Arbeitgebers, die nicht in Form von Bargeld gewährt wird. Beispiele sind Tankgutscheine, Essensmarken – oder eben Versicherungsschutz durch eine bKV. Sachbezüge können steuerlich begünstigt sein, wenn definierte Voraussetzungen erfüllt sind.

Warum kann die bKV als Sachbezug gelten?

Wenn der Arbeitgeber den Versicherungsschutz organisiert, die Beiträge direkt an den Versicherer zahlt und Mitarbeitern keine Alternative in Geld gewährt wird, kann die monatliche Prämie als Sachbezug eingeordnet werden. Maßgeblich ist die individuelle Gestaltung.

50-Euro-Freigrenze einfach erklärt

Pro Monat und Mitarbeiter dürfen Sachbezüge bis 50 € gewährt werden, ohne dass Steuern und Sozialabgaben anfallen. Die typischen DKV BonusMed Budgetbeiträge von 15,68 € bis 40,21 € liegen unterhalb dieser Grenze.

Unterschied Freigrenze und Freibetrag

Bei einer Freigrenze – wie bei den 50 € – entfällt die Begünstigung vollständig, sobald die Grenze auch nur um einen Cent überschritten wird. Es wird also kein „Sockelbetrag“ verschont. Deshalb ist Genauigkeit wichtig.

Was passiert bei weiteren Sachbezügen?

Andere Sachbezüge im gleichen Monat (z. B. Gutscheine) werden mitgerechnet. Wer einer Belegschaft bereits 30 € Gutscheine gewährt, sollte den bKV-Beitrag und alle weiteren Sachbezüge im Blick behalten, um die Freigrenze nicht zu überschreiten.

bKV vs. Gehaltserhöhung

Bei einer Bruttogehaltserhöhung kommt aufgrund von Steuern und Sozialabgaben nur ein Teil beim Mitarbeiter an. Eine korrekt gestaltete bKV im Sachbezug kann bei gleichen Arbeitgeberkosten einen höheren wahrgenommenen Nutzen erzeugen. Mehr zur steuerlichen Einordnung.

Warum eine steuerliche Prüfung wichtig ist

Jede konkrete Gestaltung muss individuell geprüft werden. Steuerrecht ist beweglich – die Einordnung als Sachbezug hängt von Vertragsgestaltung, Lohnabrechnung und den weiteren Benefits des Unternehmens ab.

Hinweis: Diese Informationen stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die konkrete steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung sollte mit Steuerberater oder Lohnbuchhaltung geprüft werden.

Häufige Fragen

Pro Mitarbeiter und Monat dürfen Sachbezüge bis maximal 50 € steuerlich begünstigt gewährt werden. Wird der Wert überschritten, ist grundsätzlich der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig – nicht nur der über 50 € hinausgehende Anteil.

Steuerlichen bKV-Vorteil für Ihr Unternehmen prüfen

In einem unverbindlichen Gespräch ordnen wir die Sachbezugslogik konkret für Ihre Situation ein.