Betriebliche Krankenversicherung für Pflegeheime
Wertschätzung für alle, die rund um die Uhr für andere da sind.
In einer stationären Einrichtung endet der Betrieb nie. Ein Gesundheitsbenefit muss deshalb Frühdienst, Spätdienst, Nachtwache, Hauswirtschaft und Verwaltung gleichermaßen erreichen – über Wohnbereiche und Qualifikationen hinweg.
Was ist eine bKV für Pflegeheime?
Eine betriebliche Krankenversicherung für Pflegeheime ist zusätzlicher Krankenversicherungsschutz, den die Einrichtung oder der Träger für Pflege-, Betreuungs-, Hauswirtschafts- und Verwaltungskräfte organisiert und finanziert. Versichert wird meist ein jährliches Gesundheitsbudget für erstattungsfähige Aufwendungen nach den Tarifbedingungen. Entscheidend im stationären Betrieb ist, dass alle Schichten dieselbe Information erhalten. Die bKV ergänzt die bestehende Krankenversicherung und ersetzt sie nicht.
Ein Benefit für jede Schicht
Ein Benefit für jede Schicht
24 Stunden Betrieb – vier Wege, alle zu erreichen
06:00 – 14:00
Frühdienst
Übergabe, Grundpflege, Frühstück: Die Information zum Benefit liegt ausgedruckt im Dienstzimmer und wird in der Übergabe kurz erwähnt.
14:00 – 22:00
Spätdienst
Wer erst nachmittags kommt, findet dieselbe Information vor – plus eine digitale Fassung zum Nachlesen.
22:00 – 06:00
Nachtdienst
Für die Nachtwachen zählt, dass Rückfragen später beantwortet werden: per E-Mail oder telefonisch in einem festen Zeitfenster.
Tagsüber
Verwaltung und Hauswirtschaft
Küche, Reinigung, Haustechnik und Verwaltung gehören zum selben Konzept – sofern sie zum versicherten Personenkreis zählen.
Eine betriebliche Krankenversicherung verändert weder Dienstpläne noch körperliche oder psychische Belastungen in der stationären Pflege. Sie ergänzt den bestehenden Krankenversicherungsschutz um Leistungen nach den jeweiligen Tarifbedingungen.
Die Ausgangslage in stationären Einrichtungen
Durchgängiger Betrieb
Sieben Tage, 24 Stunden: Es gibt keinen Zeitpunkt, an dem die gesamte Belegschaft anwesend ist.
Wohnbereiche als eigene Einheiten
Jeder Wohnbereich hat eigene Abläufe und Leitungen – Informationen müssen dort ankommen, nicht nur in der Verwaltung.
Viele Qualifikationen
Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, Betreuungskräfte, Hauswirtschaft, Haustechnik und Verwaltung unter einem Dach.
Hoher Teilzeitanteil
Der versicherte Personenkreis muss klar und gleich behandelt definiert werden.
Gewinnung und Bindung
Pflegeberufe werden in der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig betrachtet; Details stehen in der verlinkten Quelle.
Wenig Zeit für Projekte
Die Einführung muss ohne zusätzliche Teamtermine funktionieren.
Nutzen für Einrichtung und Beschäftigte
Für die Einrichtung
- Ein zusätzliches Argument in Stellenanzeigen – ohne Zusage über den Erfolg der Personalgewinnung.
- Ein Angebot, das für alle Beschäftigtengruppen gleich gilt und damit intern erklärbar bleibt.
- Planbarer Monatsbeitrag je versicherter Person.
- Kein Zugriff der Einrichtung auf Gesundheitsdaten oder Abrechnungen der Beschäftigten.
Mögliche Leistungsbereiche
- Zahn, Sehhilfen, Vorsorge
- Heilmittel, Arzneimittel, Hilfsmittel
- Schutzimpfungen
Welche Leistungen tatsächlich versichert sind, richtet sich nach dem gewählten Tarif und den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Ein Gesundheitsbudget ist keine garantierte Barauszahlung.
Kosten für Ihre Einrichtung berechnen
Beispiel: eine Einrichtung mit 60 versicherbaren Beschäftigten aus Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft und Verwaltung.
- Monatlicher Beitrag je Mitarbeitendem
- 25,97 €
- Versichertes Jahresbudget je Mitarbeitendem
- 600 €
- Monatliche Gesamtkosten
- 1.558,20 €
- Jährliche Gesamtkosten
- 18.698,40 €
Unverbindliche Orientierungsrechnung. Die Berechnung stellt kein Angebot und keine Zusage zu Versicherbarkeit, Vertragsannahme, Leistung oder steuerlicher Behandlung dar. Beitrag und versichertes Gesundheitsbudget sind unterschiedliche Größen: 25,97 € monatlicher Versicherungsbeitrag je Mitarbeitendem bei der dargestellten Budgetstufe und 600 € versichertes Jahresbudget je Mitarbeitendem. Tarifbeispiele, Stand September 2026. Quelle: DKV Budgetbausteine
Ergebnis für unseren Betrieb besprechenEinführung im laufenden Schichtbetrieb
- 1
Beschäftigtengruppen klären
Wer gehört zum versicherten Personenkreis, welche Voraussetzungen gelten?
- 2
Schichtleitungen und Verwaltung informieren
Wohnbereichs- und Pflegedienstleitungen erhalten die Eckdaten vorab.
- 3
Digital und ausgedruckt bereitstellen
Information im Dienstzimmer jedes Wohnbereichs plus digitale Fassung.
- 4
Fragemöglichkeit für alle Schichten
Feste Zeitfenster und eine benannte Ansprechperson, auch für Nachtdienste.
- 5
Versicherungsschutz starten
Beginn zum bestätigten Termin nach Annahme durch den Versicherer.
- 6
Prozess für neue Beschäftigte
Aufnahme neuer Mitarbeitender als fester Bestandteil des Onboardings.
Voraussetzungen und Grenzen
- Die bKV ergänzt den bestehenden Krankenversicherungsschutz und ersetzt weder GKV noch PKV.
- Versicherungsbeitrag und versichertes Gesundheitsbudget sind unterschiedliche Größen.
- Leistungen setzen erstattungsfähige Aufwendungen nach den Versicherungsbedingungen voraus.
- Versicherbarkeit, Mindestgröße und Annahmevoraussetzungen werden vor einem Angebot geprüft.
- Die steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Gestaltung ab; Betriebszukunft bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung.
- Die bKV ersetzt weder gesetzlichen Arbeitsschutz noch betriebliches Gesundheitsmanagement.
Bei einer betrieblichen Krankenversicherung organisiert beziehungsweise finanziert der Arbeitgeber zusätzlichen Krankenversicherungsschutz für seine Beschäftigten. Welche Leistungen versichert sind, richtet sich nach dem gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen.
Fragen aus stationären Pflegeeinrichtungen
Über drei Wege gleichzeitig: eine ausgedruckte Information im Dienstzimmer jedes Wohnbereichs, eine digitale Fassung zum Nachlesen und ein kurzer Punkt in der Übergabe. Zusätzlich gibt es ein festes Zeitfenster, in dem Rückfragen telefonisch oder per E-Mail beantwortet werden – auch für Nachtwachen.
Grundsätzlich ja, wenn der versicherte Personenkreis sachlich abgegrenzt wird, etwa alle Beschäftigten nach der Probezeit. Ob Küche, Reinigung, Haustechnik und Verwaltung tatsächlich einbezogen werden können, richtet sich nach dem gewählten Tarif und den Annahmebedingungen des Versicherers.
Viele stationäre Einrichtungen arbeiten mit hohem Teilzeitanteil. Ob und ab welchem Umfang Teilzeitkräfte einbezogen werden, hängt von den Tarifbedingungen ab. Wichtig ist eine nachvollziehbare Abgrenzung, die für alle gleich gilt – keine Einzelfallauswahl.
Sinnvoll ist ein fester Prozess: Die Personalabteilung meldet neue Beschäftigte nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit, und die Information zum Benefit gehört zu den Einstellungsunterlagen. Ob und ab wann eine Aufnahme möglich ist, ergibt sich aus dem Gruppenvertrag.
Der Versicherungsbeginn ist ein Stichtag für die gesamte Einrichtung, nicht pro Wohnbereich. Die Wohnbereichsleitungen erhalten die Informationen vorab, damit sie in ihren Teams dieselben Antworten geben können. Eine gemeinsame Veranstaltung ist nicht erforderlich.
Die Einrichtungsleitung entscheidet gemeinsam mit dem Träger über Budgetstufe und Personenkreis, informiert die Pflegedienst- und Wohnbereichsleitungen und benennt eine Ansprechperson. Gesundheitsdaten der Beschäftigten werden dabei weder erhoben noch weitergegeben.
Der Beitrag richtet sich nach Budgetstufe und Zahl der versicherbaren Beschäftigten. Als Tarifbeispiel der DKV Budgetbausteine gelten 15,68 Euro monatlich je Person bei 300 Euro versichertem Jahresbudget und 40,21 Euro monatlich bei 1.200 Euro. Beitrag und versichertes Budget sind unterschiedliche Größen.
Nein. Sie verändert weder Dienstpläne noch körperliche oder psychische Belastungen und ersetzt weder Arbeitsschutz noch betriebliches Gesundheitsmanagement. Sie ist ein zusätzlicher Baustein neben Arbeitsorganisation und Führung.
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Autor, Stand und Quellen
Filip Rajkovic · Berater für betriebliche Krankenversicherung, Betriebszukunft
Veröffentlicht am · Zuletzt aktualisiert am
- DKV: Budgetbausteine (Tarifbeispiele)
- DKV: Betriebliche Krankenversicherung
- Bundesagentur für Arbeit: Fachkräfteengpassanalyse – Einordnung des Fachkräftebedarfs in Pflegeberufen; Jahr und Methodik sind der Quelle zu entnehmen.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine individuelle Steuer-, Rechts-, Versicherungs- oder Lohnabrechnungsberatung dar. Leistungen, Beiträge, Versicherbarkeit und steuerliche Behandlung hängen von der konkreten Gestaltung und den jeweils geltenden Bedingungen ab.
