Betriebliche Krankenversicherung für Handwerksbetriebe
Ein Benefit, den man erklären kann, ohne Versicherungsdeutsch zu sprechen.
Im Handwerk zählt, was in der Morgenbesprechung in zwei Minuten verständlich ist: Was bekommt das Team, was kostet es den Betrieb, und wer beantwortet Rückfragen. Genau darauf ist dieses Konzept ausgelegt.
Was ist eine bKV für Handwerksbetriebe?
Eine betriebliche Krankenversicherung für Handwerksbetriebe ist zusätzlicher Krankenversicherungsschutz, den der Betrieb für Gesellen, Monteure, Servicekräfte und das Büro organisiert und finanziert. Üblich ist ein versichertes Jahresbudget für erstattungsfähige Aufwendungen nach den Tarifbedingungen. Für inhabergeführte Betriebe ist vor allem entscheidend, dass Kosten planbar bleiben und der Verwaltungsaufwand gering ist. Die bKV ergänzt die bestehende Krankenversicherung und ersetzt sie nicht.
Was im Handwerksbetrieb anders ist
Werkstatt, Montage, Service, Büro
Vier Arbeitswelten in einem Betrieb – ein Benefit muss für alle gleichermaßen gelten und erklärbar sein.
Der Chef entscheidet selbst
Keine HR-Abteilung, keine Gremien. Die Entscheidung muss ohne wochenlange Vorbereitung möglich sein.
Nachwuchs und Gesellen
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht regelmäßig Auswertungen zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Handwerk; Details und Zeitraum stehen in der verlinkten Quelle.
Kalkulation zählt
Ein fester Monatsbeitrag je Person lässt sich in die Personalkostenplanung übernehmen.
Kurze Wege, direkte Fragen
Rückfragen kommen sofort und persönlich – die Antworten müssen vorher schriftlich vorliegen.
Angebot statt Konzernprogramm
Es braucht ein schlankes Paket, kein Benefit-Portal mit Anmeldeprozess.
Der Werkzeugkoffer für Benefits
Mehr als Werkzeug und Arbeitskleidung
Was Betriebe ihrem Team über die Ausstattung hinaus mitgeben können
Gesundheit
Ein versichertes Jahresbudget für erstattungsfähige Aufwendungen nach Tarif.
Vorsorge
Vorsorgeleistungen können je nach Tarif Bestandteil des Budgets sein.
Wertschätzung
Ein Zusatznutzen, der im Betrieb sichtbar ist – nicht nur auf der Lohnabrechnung.
Mitarbeiterbindung
Ein Argument im Gespräch mit Fachkräften und Nachwuchs – ohne Erfolgsgarantie.
Eine betriebliche Krankenversicherung ersetzt weder Arbeitsschutz noch Unfallverhütung und bietet keinen Schutz vor Arbeitsunfällen. Sie ergänzt den bestehenden Krankenversicherungsschutz um Leistungen nach den jeweiligen Tarifbedingungen.
Was kostet das für unseren Betrieb?
Rechnen Sie mit der Zahl der Mitarbeitenden, die Sie einbeziehen möchten – Werkstatt, Montage und Büro zusammen.
Beispiel: ein Betrieb mit 12 Mitarbeitenden und einem versicherten Jahresbudget von 600 Euro je Person.
- Monatlicher Beitrag je Mitarbeitendem
- 25,97 €
- Versichertes Jahresbudget je Mitarbeitendem
- 600 €
- Monatliche Gesamtkosten
- 311,64 €
- Jährliche Gesamtkosten
- 3.739,68 €
Unverbindliche Orientierungsrechnung. Die Berechnung stellt kein Angebot und keine Zusage zu Versicherbarkeit, Vertragsannahme, Leistung oder steuerlicher Behandlung dar. Beitrag und versichertes Gesundheitsbudget sind unterschiedliche Größen: 25,97 € monatlicher Versicherungsbeitrag je Mitarbeitendem bei der dargestellten Budgetstufe und 600 € versichertes Jahresbudget je Mitarbeitendem. Tarifbeispiele, Stand September 2026. Quelle: DKV Budgetbausteine
Ergebnis für unseren Betrieb besprechenNutzen für Betrieb und Belegschaft
Für den Betrieb
- Ein konkretes Argument in Stellenanzeigen und im Gespräch mit Bewerbern – ohne Erfolgsgarantie.
- Planbarer Monatsbeitrag je versicherter Person statt Einzelaktionen.
- Gleiches Angebot für alle einbezogenen Mitarbeitenden – intern gut vertretbar.
- Keine Beteiligung des Betriebs an Abrechnung oder Gesundheitsdaten.
Mögliche Leistungsbereiche
- Zahnleistungen, Sehhilfen, Vorsorge
- Heil-, Arznei- und Hilfsmittel
- Schutzimpfungen
Welche Leistungen tatsächlich versichert sind, richtet sich nach dem gewählten Tarif und den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Ein Gesundheitsbudget ist keine garantierte Barauszahlung.
Einführung ohne Betriebsunterbrechung
- 1
Kurzes Gespräch
Betriebsgröße, versicherbarer Personenkreis, gewünschte Budgetstufe.
- 2
Angebot und Prüfung
Angebotsunterlagen, Annahmevoraussetzungen und steuerliche Fragen für Ihre Steuerberatung.
- 3
Zwei Minuten Morgenbesprechung
Der Meister erklärt das Angebot, schriftliche Information liegt bereit.
- 4
Start zum bestätigten Termin
Versicherungsbeginn nach Annahme durch den Versicherer, Information zur Lohnabrechnung.
Voraussetzungen und Grenzen
- Die bKV ersetzt weder Arbeitsschutz, gesetzliche Unfallversicherung noch betriebliche Präventionsmaßnahmen.
- Versicherbarkeit, Mindestgröße und Annahmevoraussetzungen richten sich nach dem Tarif und werden vorab geprüft.
- Beitrag und versichertes Jahresbudget sind unterschiedliche Größen.
- Leistungen setzen erstattungsfähige Aufwendungen nach den Versicherungsbedingungen voraus.
- Die steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Gestaltung ab; Betriebszukunft bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Bei einer betrieblichen Krankenversicherung organisiert beziehungsweise finanziert der Arbeitgeber zusätzlichen Krankenversicherungsschutz für seine Beschäftigten. Welche Leistungen versichert sind, richtet sich nach dem gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen.
Fragen aus Handwerksbetrieben
Budgettarife sind auch für kleinere Betriebe gedacht; häufig wird eine Mindestzahl von etwa fünf versicherbaren Mitarbeitenden genannt. Ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen erfüllt, hängt vom Tarif und den Annahmebedingungen ab. Eine pauschale Eignung für jeden Betrieb gibt es nicht – das prüfen wir vor einem Angebot.
In der Regel wird der versicherte Personenkreis vorab sachlich abgegrenzt, etwa alle unbefristet Beschäftigten nach der Probezeit. Ob Auszubildende oder Aushilfen dazugehören, richtet sich nach dem gewählten Tarif und den Annahmebedingungen. Eine willkürliche Einzelauswahl ist üblicherweise nicht vorgesehen.
Bewährt hat sich die Kombination aus einem kurzen Punkt in der Morgenbesprechung, einer schriftlichen Information zur Lohnabrechnung und einer digitalen Übersicht zum Nachlesen. Der Meister oder die Betriebsleitung kennt die Wege, die im Betrieb tatsächlich gelesen werden.
Nein. Eine betriebliche Krankenversicherung verhindert weder Arbeitsunfälle noch Berufskrankheiten und ersetzt weder Arbeitsschutz noch die gesetzliche Unfallversicherung. Sie erstattet Aufwendungen nach den Tarifbedingungen und ist ein zusätzlicher Baustein.
Der Versicherungsschutz ist an das Arbeitsverhältnis und den Gruppenvertrag geknüpft. Ob eine Fortführung in einem Einzelvertrag möglich ist, richtet sich nach den Tarifbedingungen. Diese Frage klären wir vor Vertragsschluss, damit Sie sie im Betrieb sauber beantworten können.
Als Tarifbeispiel der DKV Budgetbausteine gelten 15,68 Euro monatlich bei 300 Euro versichertem Jahresbudget und 40,21 Euro monatlich bei 1.200 Euro versichertem Jahresbudget. Beitrag und versichertes Budget sind unterschiedliche Größen. Maßgeblich sind die aktuellen Versicherungsbedingungen und Angebotsunterlagen.
Nein. Die steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Gestaltung ab, unter anderem von der Einordnung als Sachbezug und von weiteren gewährten Sachbezügen. Wir bereiten die Informationen für Ihre Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung auf, ersetzen deren Beratung aber nicht.
Der Betrieb meldet den versicherten Personenkreis und zahlt den Beitrag. Erstattungen wickeln die Mitarbeitenden direkt mit dem Versicherer ab. Der Betrieb erhält keine Angaben zu Behandlungen oder Diagnosen.
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Passt eine bKV zu Ihrem Handwerksbetrieb?
Wir klären Betriebsgröße, versicherbaren Personenkreis, Kosten und Kommunikation im Betrieb – unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Autor, Stand und Quellen
Filip Rajkovic · Berater für betriebliche Krankenversicherung, Betriebszukunft
Veröffentlicht am · Zuletzt aktualisiert am
- DKV: Budgetbausteine (Tarifbeispiele)
- DKV: Betriebliche Krankenversicherung
- Bundesagentur für Arbeit: Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Handwerk – Grundlage für die Einordnung von Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Handwerk; Zeitraum und Methodik sind der Quelle zu entnehmen.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine individuelle Steuer-, Rechts-, Versicherungs- oder Lohnabrechnungsberatung dar. Leistungen, Beiträge, Versicherbarkeit und steuerliche Behandlung hängen von der konkreten Gestaltung und den jeweils geltenden Bedingungen ab.
