Handwerk

Betriebliche Krankenversicherung für Handwerksbetriebe

Ein Benefit, den man erklären kann, ohne Versicherungsdeutsch zu sprechen.

Im Handwerk zählt, was in der Morgenbesprechung in zwei Minuten verständlich ist: Was bekommt das Team, was kostet es den Betrieb, und wer beantwortet Rückfragen. Genau darauf ist dieses Konzept ausgelegt.

Was ist eine bKV für Handwerksbetriebe?

Eine betriebliche Krankenversicherung für Handwerksbetriebe ist zusätzlicher Krankenversicherungsschutz, den der Betrieb für Gesellen, Monteure, Servicekräfte und das Büro organisiert und finanziert. Üblich ist ein versichertes Jahresbudget für erstattungsfähige Aufwendungen nach den Tarifbedingungen. Für inhabergeführte Betriebe ist vor allem entscheidend, dass Kosten planbar bleiben und der Verwaltungsaufwand gering ist. Die bKV ergänzt die bestehende Krankenversicherung und ersetzt sie nicht.

Was im Handwerksbetrieb anders ist

Werkstatt, Montage, Service, Büro

Vier Arbeitswelten in einem Betrieb – ein Benefit muss für alle gleichermaßen gelten und erklärbar sein.

Der Chef entscheidet selbst

Keine HR-Abteilung, keine Gremien. Die Entscheidung muss ohne wochenlange Vorbereitung möglich sein.

Nachwuchs und Gesellen

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht regelmäßig Auswertungen zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Handwerk; Details und Zeitraum stehen in der verlinkten Quelle.

Kalkulation zählt

Ein fester Monatsbeitrag je Person lässt sich in die Personalkostenplanung übernehmen.

Kurze Wege, direkte Fragen

Rückfragen kommen sofort und persönlich – die Antworten müssen vorher schriftlich vorliegen.

Angebot statt Konzernprogramm

Es braucht ein schlankes Paket, kein Benefit-Portal mit Anmeldeprozess.

Der Werkzeugkoffer für Benefits

Mehr als Werkzeug und Arbeitskleidung

Was Betriebe ihrem Team über die Ausstattung hinaus mitgeben können

Werkzeugkoffer mit aufsteigenden Benefitkarten
  • Gesundheit

    Ein versichertes Jahresbudget für erstattungsfähige Aufwendungen nach Tarif.

  • Vorsorge

    Vorsorgeleistungen können je nach Tarif Bestandteil des Budgets sein.

  • Wertschätzung

    Ein Zusatznutzen, der im Betrieb sichtbar ist – nicht nur auf der Lohnabrechnung.

  • Mitarbeiterbindung

    Ein Argument im Gespräch mit Fachkräften und Nachwuchs – ohne Erfolgsgarantie.

Eine betriebliche Krankenversicherung ersetzt weder Arbeitsschutz noch Unfallverhütung und bietet keinen Schutz vor Arbeitsunfällen. Sie ergänzt den bestehenden Krankenversicherungsschutz um Leistungen nach den jeweiligen Tarifbedingungen.

Was kostet das für unseren Betrieb?

Rechnen Sie mit der Zahl der Mitarbeitenden, die Sie einbeziehen möchten – Werkstatt, Montage und Büro zusammen.

Beispiel: ein Betrieb mit 12 Mitarbeitenden und einem versicherten Jahresbudget von 600 Euro je Person.

Monatlicher Beitrag je Mitarbeitendem
25,97 €
Versichertes Jahresbudget je Mitarbeitendem
600 €
Monatliche Gesamtkosten
311,64 €
Jährliche Gesamtkosten
3.739,68 €

Unverbindliche Orientierungsrechnung. Die Berechnung stellt kein Angebot und keine Zusage zu Versicherbarkeit, Vertragsannahme, Leistung oder steuerlicher Behandlung dar. Beitrag und versichertes Gesundheitsbudget sind unterschiedliche Größen: 25,97 € monatlicher Versicherungsbeitrag je Mitarbeitendem bei der dargestellten Budgetstufe und 600 € versichertes Jahresbudget je Mitarbeitendem. Tarifbeispiele, Stand September 2026. Quelle: DKV Budgetbausteine

Ergebnis für unseren Betrieb besprechen

Nutzen für Betrieb und Belegschaft

Für den Betrieb

  • Ein konkretes Argument in Stellenanzeigen und im Gespräch mit Bewerbern – ohne Erfolgsgarantie.
  • Planbarer Monatsbeitrag je versicherter Person statt Einzelaktionen.
  • Gleiches Angebot für alle einbezogenen Mitarbeitenden – intern gut vertretbar.
  • Keine Beteiligung des Betriebs an Abrechnung oder Gesundheitsdaten.

Mögliche Leistungsbereiche

  • Zahnleistungen, Sehhilfen, Vorsorge
  • Heil-, Arznei- und Hilfsmittel
  • Schutzimpfungen

Welche Leistungen tatsächlich versichert sind, richtet sich nach dem gewählten Tarif und den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Ein Gesundheitsbudget ist keine garantierte Barauszahlung.

Einführung ohne Betriebsunterbrechung

  1. 1

    Kurzes Gespräch

    Betriebsgröße, versicherbarer Personenkreis, gewünschte Budgetstufe.

  2. 2

    Angebot und Prüfung

    Angebotsunterlagen, Annahmevoraussetzungen und steuerliche Fragen für Ihre Steuerberatung.

  3. 3

    Zwei Minuten Morgenbesprechung

    Der Meister erklärt das Angebot, schriftliche Information liegt bereit.

  4. 4

    Start zum bestätigten Termin

    Versicherungsbeginn nach Annahme durch den Versicherer, Information zur Lohnabrechnung.

Voraussetzungen und Grenzen

  • Die bKV ersetzt weder Arbeitsschutz, gesetzliche Unfallversicherung noch betriebliche Präventionsmaßnahmen.
  • Versicherbarkeit, Mindestgröße und Annahmevoraussetzungen richten sich nach dem Tarif und werden vorab geprüft.
  • Beitrag und versichertes Jahresbudget sind unterschiedliche Größen.
  • Leistungen setzen erstattungsfähige Aufwendungen nach den Versicherungsbedingungen voraus.
  • Die steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Gestaltung ab; Betriebszukunft bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Bei einer betrieblichen Krankenversicherung organisiert beziehungsweise finanziert der Arbeitgeber zusätzlichen Krankenversicherungsschutz für seine Beschäftigten. Welche Leistungen versichert sind, richtet sich nach dem gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen.

Fragen aus Handwerksbetrieben

Budgettarife sind auch für kleinere Betriebe gedacht; häufig wird eine Mindestzahl von etwa fünf versicherbaren Mitarbeitenden genannt. Ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen erfüllt, hängt vom Tarif und den Annahmebedingungen ab. Eine pauschale Eignung für jeden Betrieb gibt es nicht – das prüfen wir vor einem Angebot.

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Wir klären Betriebsgröße, versicherbaren Personenkreis, Kosten und Kommunikation im Betrieb – unverbindlich und ohne Vorbereitung.

Autor, Stand und Quellen

Filip Rajkovic · Berater für betriebliche Krankenversicherung, Betriebszukunft

Veröffentlicht am · Zuletzt aktualisiert am

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine individuelle Steuer-, Rechts-, Versicherungs- oder Lohnabrechnungsberatung dar. Leistungen, Beiträge, Versicherbarkeit und steuerliche Behandlung hängen von der konkreten Gestaltung und den jeweils geltenden Bedingungen ab.

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