Physiotherapie

Betriebliche Krankenversicherung für Physiotherapiepraxen

Ein Gesundheitsbenefit für Menschen, die täglich Beweglichkeit und Lebensqualität unterstützen.

Der Behandlungsplan ist eng getaktet, das Team überschaubar. Was zählt, ist eine Einführung, die zwischen zwei Terminen erklärbar ist und Therapie, Rezeption und Praxisleitung gleichermaßen einbezieht.

Was ist eine bKV für Physiotherapiepraxen?

Eine betriebliche Krankenversicherung für Physiotherapiepraxen ist zusätzlicher Krankenversicherungsschutz, den die Praxis als Arbeitgeber für Therapeutinnen und Therapeuten, Rezeption und Praxisorganisation finanziert. Versichert wird meist ein jährliches Gesundheitsbudget für erstattungsfähige Aufwendungen nach den Tarifbedingungen. Für kleine Teams ist entscheidend, dass Mindestgröße und Versicherbarkeit vorab geklärt sind. Die bKV ergänzt die bestehende Krankenversicherung und ersetzt sie nicht.

Was kostet der Benefit für unser Praxisteam?

Beispiel: eine Praxis mit 8 Beschäftigten aus Therapie, Rezeption und Praxisorganisation.

Monatlicher Beitrag je Mitarbeitendem
25,97 €
Versichertes Jahresbudget je Mitarbeitendem
600 €
Monatliche Gesamtkosten
207,76 €
Jährliche Gesamtkosten
2.493,12 €

Unverbindliche Orientierungsrechnung. Die Berechnung stellt kein Angebot und keine Zusage zu Versicherbarkeit, Vertragsannahme, Leistung oder steuerlicher Behandlung dar. Beitrag und versichertes Gesundheitsbudget sind unterschiedliche Größen: 25,97 € monatlicher Versicherungsbeitrag je Mitarbeitendem bei der dargestellten Budgetstufe und 600 € versichertes Jahresbudget je Mitarbeitendem. Tarifbeispiele, Stand September 2026. Quelle: DKV Budgetbausteine

Ergebnis für unseren Betrieb besprechen

Praxisalltag als Rahmenbedingung

Enger Behandlungstakt

Zwischen zwei Terminen bleiben Minuten – Unterlagen müssen kurz und eindeutig sein.

Kleines Team

Jede Personalentscheidung ist sichtbar. Ein Benefit muss für alle gleich gelten.

Rezeption als Drehscheibe

Die Rezeption beantwortet Rückfragen zuerst – deshalb gehört sie in die Vorbereitung.

Teilzeit und Wochenstunden

Unterschiedliche Umfänge erfordern eine klare Abgrenzung des Personenkreises.

Mehrere Standorte möglich

Zweitpraxen lassen sich gemeinsam betrachten, wenn derselbe Arbeitgeber anstellt.

Fachkräftesituation

Zur Personalsituation in Therapieberufen machen wir nur Aussagen, wenn eine belastbare Quelle vorliegt.

Gesundheit für das gesamte Praxisteam

Gesundheit für das gesamte Praxisteam

Vom Behandlungsraum bis zur Praxisorganisation

  1. Therapie

    Behandlungen im 20-Minuten-Takt: Informationen müssen zwischen zwei Terminen lesbar sein.

  2. Rezeption

    Terminvergabe, Rezepte, Telefon – die Rezeption gehört selbstverständlich zum versicherten Personenkreis dazu.

  3. Praxisorganisation

    Praxisleitung und Abrechnung klären Budgetstufe, Personenkreis und Starttermin.

  4. Gemeinsamer Benefit

    Alle einbezogenen Beschäftigten erhalten dasselbe versicherte Jahresbudget nach den Tarifbedingungen.

Eine betriebliche Krankenversicherung verhindert oder behandelt keine berufsbedingten Beschwerden. Sie ergänzt den bestehenden Krankenversicherungsschutz um erstattungsfähige Leistungen nach den jeweiligen Tarifbedingungen.

Nutzen für Praxis und Team

Für die Praxis

  • Ein konkretes Angebot im Bewerbungsgespräch, das über die Vergütung hinausgeht – ohne Erfolgszusage.
  • Planbarer Monatsbeitrag je versicherter Person.
  • Wenig Verwaltungsaufwand: Erstattungen laufen ohne Beteiligung der Praxis.
  • Ein Benefit, der alle Rollen im Team einschließt.

Mögliche Leistungsbereiche

  • Zahn, Sehhilfen, Vorsorge
  • Heilmittel, Arzneimittel, Hilfsmittel
  • Schutzimpfungen

Welche Leistungen tatsächlich versichert sind, richtet sich nach dem gewählten Tarif und den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Betriebszukunft bewertet keine individuelle medizinische Eignung und erteilt keine medizinische Beratung.

Einführung ohne Terminausfall

  1. 1

    Kurzgespräch

    Teamgröße, Beschäftigungsformen, gewünschte Budgetstufe.

  2. 2

    Prüfung der Voraussetzungen

    Mindestgröße, Versicherbarkeit, Annahmebedingungen und steuerliche Fragen.

  3. 3

    Teambesprechung

    Zehn Minuten im regulären Termin, Unterlagen liegen digital bereit.

  4. 4

    Start

    Versicherungsbeginn zum bestätigten Termin, Ansprechperson für Rückfragen benannt.

Voraussetzungen und Grenzen

  • Mindestgröße und Versicherbarkeit müssen gerade bei kleinen Praxen vorab geprüft werden.
  • Die bKV ergänzt den bestehenden Krankenversicherungsschutz und ersetzt weder GKV noch PKV.
  • Beitrag und versichertes Jahresbudget sind unterschiedliche Größen; das Budget ist keine garantierte Barauszahlung.
  • Leistungen setzen erstattungsfähige Aufwendungen nach den Versicherungsbedingungen voraus.
  • Die steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Gestaltung ab; Betriebszukunft bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung.
  • Es werden keine Patienten- oder Behandlungsdaten verarbeitet.

Bei einer betrieblichen Krankenversicherung organisiert beziehungsweise finanziert der Arbeitgeber zusätzlichen Krankenversicherungsschutz für seine Beschäftigten. Welche Leistungen versichert sind, richtet sich nach dem gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen.

Fragen aus Physiotherapiepraxen

Budgettarife setzen eine Mindestzahl versicherbarer Beschäftigter voraus; häufig werden etwa fünf Personen genannt. Ob Ihre Praxis diese Voraussetzung erfüllt, hängt vom Tarif und den Annahmebedingungen ab. Eine automatische Eignung jeder Praxis gibt es nicht – das prüfen wir, bevor ein Angebot erstellt wird.

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Passt eine bKV zu Ihrer Praxis?

Wir prüfen Teamgröße, Versicherbarkeit und Kosten und sagen Ihnen offen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Autor, Stand und Quellen

Filip Rajkovic · Berater für betriebliche Krankenversicherung, Betriebszukunft

Veröffentlicht am · Zuletzt aktualisiert am

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine individuelle Steuer-, Rechts-, Versicherungs- oder Lohnabrechnungsberatung dar. Leistungen, Beiträge, Versicherbarkeit und steuerliche Behandlung hängen von der konkreten Gestaltung und den jeweils geltenden Bedingungen ab.

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