Betriebszukunft · Branchenlösung Apotheken

Betriebliche Krankenversicherung für Apotheken

Gesundheitsbudget für Apotheker, PTA, PKA und Ihr gesamtes Apothekenteam.

Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Apotheken schwer zu ersetzen. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung schaffen Sie einen Gesundheitsbenefit, den Ihr Team unmittelbar nutzen kann – von Sehhilfen über Vorsorge und Heilmittel bis hin zu Zahnleistungen.

Mit den Gesundheitsbudgets der DKV stellen Sie Ihrem Team jedes Jahr bis zu 1.200 € für ausgewählte Gesundheitsleistungen zur Verfügung – zu einem festen Monatsbeitrag je Mitarbeitendem und ohne individuelle Gesundheitsprüfung innerhalb des versicherten Kollektivs.

Team einer modernen Apotheke – Apotheker und PTA hinter dem BeratungstresenKI-generiert
DKV GesundheitsbudgetBranchenlösung für ApothekenPersönliche Einführung im TeamKosten vorab berechnen
Moderne Apotheke mit rotem Apotheken-A und grünem Plus-Zeichen über dem Eingang

Das Plus für Ihr Team.

Betriebliche Krankenversicherung für Apotheker, PTA und PKA.

  • Gesundheitsbudget
  • Sehhilfe
  • Zahn
  • Vorsorge
  • Heilmittel
  • Mitarbeiterbindung
  • Recruiting

Gesundheit als zusätzlicher Arbeitgeberbenefit.

Fachkräfte sind für Apotheken zum Wettbewerbsfaktor geworden.

Öffentliche Apotheken konkurrieren um qualifizierte Apothekerinnen und Apotheker, PTA und PKA – und zwar nicht nur untereinander, sondern auch mit Industrie, Krankenkassen, Versandhandel und dem übrigen Gesundheitswesen. Dabei geht es längst nicht ausschließlich um das Gehalt.

Wer heute als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden will, muss zusätzliche Mehrwerte anbieten, die im Alltag tatsächlich ankommen. Benefits, die abstrakt bleiben oder selten genutzt werden, entfalten kaum Wirkung. Ein Gesundheitsbudget dagegen wird spätestens bei der nächsten Brille, Zahnbehandlung oder Vorsorgeuntersuchung konkret.

Eine bKV löst den Fachkräftemangel nicht. Sie kann aber ein Baustein einer attraktiven Arbeitgeberpositionierung sein – neben Vergütung, Dienstplangestaltung, Führung und Weiterbildung.

rund 159.000

pharmazeutische Fachkräfte arbeiteten 2025 in öffentlichen Apotheken

rund 52.700

davon Apothekerinnen und Apotheker

rund 71.400

davon PTA

rund 31.200

PKA bzw. entsprechende kaufmännische Beschäftigte

rund 80 %

der befragten Apotheken sehen sich laut APOkix 2026 vom Fachkräftemangel betroffen.

rund 52 %

der suchenden Apotheken blieben bei der PTA-Suche zumindest teilweise oder vollständig erfolglos.

rund 42 %

lag dieser Wert bei der Suche nach approbierten Mitarbeitenden.

Quellen: ABDA – Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2026; IFH Köln / APOkix März 2026.

Die DKV kennt die Apothekenbranche nicht erst seit gestern.

Die betriebliche Krankenversicherung ist nur ein Teil einer deutlich längeren Verbindung der DKV zur Apothekerschaft.

Apotheken sind für die DKV keine unbekannte Berufsgruppe. Bereits unabhängig von der betrieblichen Krankenversicherung bietet die DKV seit Jahren spezielle Lösungen für Angehörige freier Berufe und ausdrücklich auch für Apotheker an.

Die DKV nennt Apotheker neben Ärzten, Rechtsanwälten oder Steuerberatern als Berufsgruppe, für die spezielle Tarife auf die jeweiligen beruflichen Anforderungen ausgerichtet wurden. Darüber hinaus bestehen Gruppenversicherungsverträge mit berufsständischen Organisationen – nach Angaben der DKV bestehen allgemein mehr als 1.000 Gruppenversicherungsverträge mit Unternehmen und Verbänden.

Diese langjährige Beschäftigung mit der Berufsgruppe ist für uns relevant, wenn wir heute mit Apotheken über Mitarbeiterbenefits und betriebliche Krankenversicherung sprechen.

Dokumentierte Branchenverbindungen der DKV

  1. Berufsgruppe Apotheker
  2. Gruppenversicherung
  3. Apothekerkammern
  4. expopharm
  5. heute: bKV für Apothekenteams

Spezielle Lösungen für Apotheker

Die DKV führt Apotheker ausdrücklich unter den Berufsgruppen, für die spezielle Verbands- und Gruppenversicherungslösungen angeboten werden. Dazu gehören je nach persönlicher Situation unter anderem Krankenversicherung und Krankentagegeld.

Quelle: DKV – Verbandsgruppenversicherung für Freiberufler

Kooperation mit Apothekerkammern

Die Landesapothekerkammer Brandenburg dokumentiert beispielsweise einen eigenen Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV. Für Versicherte dieses Gruppenvertrags gibt es sogar einen speziellen Service, dessen Ansprechpartner die besonderen Versicherungsbedürfnisse von Apothekern und die entsprechenden Tarife kennen.

Quelle: Landesapothekerkammer Brandenburg

Präsenz im Apothekenmarkt

Auch auf der expopharm, der Leitmesse für den Apothekenmarkt, war die DKV mit speziellen Angeboten für Apotheker vertreten – unter anderem zu Gruppenversicherung, Krankentagegeld und privater Krankenversicherung.

Quelle: expopharm 2024

Für uns ist das entscheidend: Wir übertragen nicht einfach irgendein Mitarbeiterbenefit auf Apotheken. Wir betrachten die bKV im tatsächlichen Kontext eines Apothekenbetriebs.

Die DKV kennt Apotheker als Berufsgruppe. Wir übertragen diese Perspektive auf die moderne Mitarbeiterbindung.

Ein Gesundheitsbenefit für Menschen, die jeden Tag Gesundheit beraten.

Apothekerinnen und Apotheker, PTA und PKA beschäftigen sich beruflich täglich mit Gesundheit, Prävention und Versorgung. Ein Arbeitgeberbenefit, der ebenfalls unmittelbar mit Gesundheit verbunden ist, besitzt deshalb eine besonders nachvollziehbare und sichtbare Positionierung.

Das Team kennt den Wert von Vorsorge, Heilmitteln oder hochwertigen Sehhilfen aus der eigenen Beratung. Ein Gesundheitsbudget muss deshalb kaum erklärt werden – es passt in die Sprache und den Alltag der Apotheke. Genau das unterscheidet die bKV von Benefits, die zwar auf dem Papier gut klingen, in der Praxis aber selten genutzt werden.

PTA berät eine Kundin an der Sichtwahl einer modernen ApothekeKI-generiert

Sichtbare Wertschätzung

Kein abstrakter Benefit: Ihr Team kann konkrete Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen und merkt den Unterschied im Alltag.

Unterstützung der Mitarbeiterbindung

Ein zusätzlicher Gesundheitsbenefit kann Bestandteil einer langfristigen Arbeitgeberstrategie für Ihre Apotheke sein.

Argument im Recruiting

Die bKV lässt sich bereits in Stellenanzeigen und im Bewerbungsgespräch als konkrete Arbeitgeberleistung benennen.

Für unterschiedliche Berufsgruppen

Approbierte, PTA, PKA, Pharmazeuten im Praktikum und weitere versicherungsfähige Beschäftigte können einbezogen werden.

Einheitliches Benefit-Konzept

Statt einzelner Zusatzversicherungen für jede Person gilt eine gemeinsame Lösung für das versicherte Kollektiv.

Digital administrierbar

An- und Abmeldungen sowie bestimmte Meldungen können über das bKV-Portal der DKV verwaltet werden.

Das DKV Gesundheitsbudget für Ihr Apothekenteam

Bei einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung stellt der Arbeitgeber den Versicherungsschutz für die Belegschaft bereit. Sie wählen eine Budgetstufe, die für alle Versicherten des Kollektivs gilt – der Monatsbeitrag je Mitarbeitendem ist einheitlich, unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen.

Wichtiger Hinweis: Der monatliche Gesundheitswert ist lediglich die rechnerische Umrechnung des Jahresbudgets. Es handelt sich nicht um eine monatliche Auszahlung an die Beschäftigten. Das Budget steht im Rahmen der versicherten Leistungen zur Verfügung.

Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen und Vertragsunterlagen der DKV.

Wofür kann das Gesundheitsbudget genutzt werden?

Ihre Beschäftigten entscheiden selbst, welche der versicherten Leistungen sie in Anspruch nehmen. Das Budget wird im Rahmen der Tarifbedingungen für erstattungsfähige Rechnungen eingesetzt – die Apotheke ist an der Abrechnung nicht beteiligt.

Arznei- und Verbandmittel
Heilmittel
Sehhilfen
Hilfsmittel inkl. Hörgeräte
Alternativmedizin
Refraktive Augenchirurgie
Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
Präventionskurse
Zahnbehandlung
Zahnprophylaxe
Zahnersatz
Gesundheitstelefon
budgetneutral – die Nutzung mindert das Budget nicht.

Leistungsumfang gemäß den veröffentlichten Informationen zum DKV Budgettarif. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen und Vertragsunterlagen der DKV.

Apotheke ist nicht gleich Apotheke.

Eine inhabergeführte Apotheke mit zwölf Beschäftigten hat andere Anforderungen als ein Filialverbund mit mehreren Standorten. Auch die Zusammensetzung des Teams spielt eine Rolle: Approbierte, PTA und PKA haben unterschiedliche Aufgaben – der Benefit soll dennoch verständlich und einheitlich kommuniziert werden können.

Bei einer Apotheke schauen wir deshalb nicht nur auf die Anzahl der Beschäftigten. Entscheidend ist auch, wie viele Standorte bestehen, wie das Team aus Approbierten, PTA, PKA und Pharmazeuten im Praktikum zusammengesetzt ist und wie die Benefit-Kommunikation in den Arbeitsalltag eingebunden werden kann.

Einzelapotheke

  • kurze Entscheidungswege
  • Verwaltungsaufwand gering halten
  • Benefit persönlich im Team erklären

Filialverbund

  • einheitliches Konzept
  • mehrere Standorte
  • zentrale Personal- und Lohnabstimmung

Apothekengruppe

  • skalierbare Benefit-Kommunikation
  • Recruiting über mehrere Standorte
  • einheitliche Arbeitgeberpositionierung

Eine bKV muss in einer Apotheke in wenigen Minuten erklärbar sein. Wenn PTA, PKA und Approbierte erst lange Bedingungen verstehen müssen, wird aus einem Benefit schnell ein Verwaltungsthema. Gerade bei Filialstrukturen sollte vor Einführung geklärt werden, wie An- und Abmeldungen, Lohnabrechnung und interne Kommunikation standortübergreifend organisiert werden.

So kann die bKV in einer Apotheke eingesetzt werden

10–20 Beschäftigte

Die inhabergeführte Apotheke

10 bis 20 Beschäftigte aus Apothekerinnen und Apothekern, PTA, PKA und weiteren Mitarbeitenden. Ziel: das bestehende Team stärker binden und die Arbeitgeberleistung sichtbar machen. Ein einheitliches Gesundheitsbudget lässt sich in einer Teambesprechung erklären und schriftlich bestätigen – ohne Auswahlprozess und ohne individuelle Gesundheitsfragen.

Mehrere Standorte

Filialverbund

Mehrere Standorte mit größerer Belegschaft. Ziel: ein einheitliches Benefit-Konzept über alle Filialen hinweg, statt gewachsener Einzellösungen je Standort. Ein gemeinsamer Rahmen erleichtert Kommunikation, Onboarding und die Abstimmung mit der Lohnbuchhaltung – und vermeidet Diskussionen zwischen den Teams.

Personalgewinnung

Recruiting

Die Apotheke sucht PTA oder approbierte Mitarbeitende. In der Stellenanzeige lässt sich der Benefit konkret benennen, zum Beispiel: „Zusätzlich bieten wir eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung mit jährlichem Gesundheitsbudget.“ Die bKV kann das bestehende Vergütungs- und Benefitpaket ergänzen – Zusagen über den Bewerbungserfolg lassen sich daraus nicht ableiten.

bKV-Rechner

Was kostet die bKV für Ihre Apotheke?

Wählen Sie Teamgröße und Budgetstufe – Sie sehen sofort den Arbeitgeberbeitrag und das Gesundheitsbudget Ihres Teams. Beispiel: 10 Mitarbeitende mit 600 € Budget entsprechen 259,70 € pro Monat und 6.000 € Gesundheitsbudget pro Jahr.

Beschäftigte Ihrer Apotheke

Gesundheitsbudget pro Jahr

Ihr Ergebnis

Arbeitgeberbeitrag / Monat
259,70 €
Arbeitgeberbeitrag / Jahr
3.116,40 €
Gesundheitsbudget je Mitarbeiter / Jahr
600 €
Gesundheitsbudget Team / Jahr
6.000 €
Rechnerischer Gesundheitswert / Monat je Mitarbeiter
50,00 €
Beitrag je Mitarbeiter / Monat
25,97 €

Das Gesundheitsbudget ist Versicherungsschutz innerhalb der tariflichen Leistungen und keine Barauszahlung. Der monatliche Gesundheitswert ist die rechnerische Umrechnung des Jahresbudgets. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen und Vertragsunterlagen der DKV.

Passt eine bKV zu Ihrer Apotheke?

Je mehr Punkte zutreffen, desto sinnvoller ist eine konkrete Prüfung.

Kosten berechnen

Auch kleinere Apothekenteams müssen nicht außen vor bleiben

Auch für kleinere Apothekenteams kann sich eine individuelle Prüfung lohnen. Welche Lösung möglich ist, hängt unter anderem von Mitarbeiterzahl und gewünschtem Konzept ab. Die DKV veröffentlicht Informationen sowohl für Unternehmen mit 5 bis 9 Beschäftigten als auch für Unternehmen ab 10 Beschäftigten – pauschale Aussagen zu einer Mindestgröße greifen deshalb zu kurz.

Lösung für kleines Apothekenteam prüfen

Ohne individuelle Gesundheitsprüfung im versicherten Kollektiv

Für ihre arbeitgeberfinanzierten bKV-Lösungen nennt die DKV unter anderem folgende Merkmale. Für die Apotheke heißt das: keine Auswahl nach Gesundheitszustand, kein Fragebogen für einzelne Beschäftigte und ein einheitliches Versprechen an das gesamte versicherte Team.

  • keine individuelle Gesundheitsprüfung
  • keine Wartezeiten
  • Einschluss von Vorerkrankungen
  • Einstieg auch bei laufenden Behandlungen
  • einheitliches Leistungsversprechen innerhalb des versicherten Kollektivs
  • einheitlicher Beitrag innerhalb der jeweiligen Lösung
  • Fortführungsmöglichkeiten bei Ausscheiden nach den jeweiligen Bedingungen

Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen und Vertragsunterlagen.

Mehr Benefit – ohne unnötige Personalverwaltung

Gerade in kleineren Apotheken übernimmt die Inhaberin oder der Inhaber die Personalarbeit häufig neben dem Tagesgeschäft. Ein Benefit darf deshalb keinen dauerhaften Verwaltungsaufwand erzeugen.

Die DKV stellt Arbeitgebern ein bKV-Portal zur Verfügung. Darüber können unter anderem Mitarbeitende an- und abgemeldet sowie entgeltfreie Zeiten gemeldet werden. Beschäftigte können unter anderem die App „Meine DKV“ nutzen und Belege digital einreichen.

Für die Leistungsabrechnung benötigt die Apotheke keine Gesundheits-, Diagnose- oder Rechnungsdaten ihrer Beschäftigten. Die Leistungsabwicklung erfolgt direkt zwischen versicherter Person und Versicherer.

  1. 1
    Mitarbeitende anmelden

    Neue Beschäftigte werden über das bKV-Portal in das bestehende Kollektiv aufgenommen.

  2. 2
    Änderungen melden

    Austritte und entgeltfreie Zeiten, etwa Elternzeit, werden nach den vereinbarten Regelungen gemeldet.

  3. 3
    Beschäftigte reichen Belege ein

    Digital direkt beim Versicherer, unter anderem über die App „Meine DKV“ – nicht in der Apotheke.

  4. 4
    DKV übernimmt Leistungsabwicklung

    Die Erstattung läuft direkt zwischen versicherter Person und Versicherer.

bKV und 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze

50 €

monatliche Sachbezugsfreigrenze

§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

  • Freigrenze, kein Freibetrag: bei Überschreiten entfällt die Begünstigung für den gesamten Betrag.
  • Andere Sachbezüge wie Gutscheine oder Tankkarten zählen mit.
  • Voraussetzungen im Einzelfall prüfen – arbeitgeberfinanzierter Schutz kann als Sachbezug gelten.
  • Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuerberatung; Lohnabrechnung einbeziehen.
Mehr zur steuerlichen Behandlung der bKV

Gesundheitsbenefit oder klassische Gehaltserhöhung?

Gehalt

Individuelle steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen – wie viel netto ankommt, hängt vom Einzelfall ab.

Gesundheitsbenefit

Definierter zusätzlicher Versicherungsschutz mit klar beschriebenen Leistungen für das versicherte Kollektiv.

Beide Bausteine können sich ergänzen: eine marktgerechte Vergütung und ein zusätzlicher Gesundheitsbenefit.

bKV und Gehaltserhöhung vergleichen

Mitarbeiterbenefits für Apotheker, PTA und PKA

Mitarbeiterbenefits in der Apotheke wirken dann, wenn sie zum Arbeitsalltag passen und ohne Hürden genutzt werden können. Die Grundidee bleibt über verschiedene Berufsgruppen hinweg gleich: Ein Benefit sollte verständlich, zugänglich und im Alltag tatsächlich nutzbar sein.

Arbeitgeberattraktivität in der Apotheke entsteht aus mehreren Faktoren: faire Vergütung, verlässliche Arbeitszeitgestaltung, gute Führung, Weiterbildung, Arbeitsklima, Entwicklungsmöglichkeiten – und zusätzlichen Benefits. Die bKV ist ein Bestandteil davon, nicht der Ersatz für die übrigen.

Für die Mitarbeiterbindung in der Apotheke ist entscheidend, dass ein Benefit dauerhaft besteht und im Team bekannt ist. Ein Gesundheitsbudget, das niemand kennt, wirkt nicht. Deshalb gehören Einführung, Erklärung und regelmäßige Erinnerung zum Konzept dazu.

Faire Vergütung
Arbeitszeit und Dienstplan
Führung und Wertschätzung
Fort- und Weiterbildung
Arbeitsklima im Team
Entwicklungsmöglichkeiten
Gesundheitsbudget (bKV)
Weitere Sachbezüge

Und was ist mit dem Apothekeninhaber selbst?

Die bKV schützt das Team. Für selbstständige Apotheker stellt sich zusätzlich eine andere Frage: Was passiert wirtschaftlich, wenn die Inhaberin oder der Inhaber selbst länger arbeitsunfähig wird?

Für Apotheker existieren bei der DKV spezielle Krankentagegeldlösungen. Dabei können – abhängig vom jeweiligen Tarif und der individuellen Konstellation – neben dem persönlichen Einkommensausfall auch weiterlaufende Betriebskosten eine Rolle spielen.

  • Miete
  • Personal
  • notwendige Vertretung
  • weitere fixe Betriebskosten

Ob und in welchem Umfang Leistungen bestehen, richtet sich immer nach dem jeweiligen Tarif und den geltenden Bedingungen.

Andere Fragestellung – andere Absicherung

Mitarbeiter

betriebliche Krankenversicherung

Apothekeninhaber

persönliche Kranken- bzw. Krankentagegeldabsicherung

Die beiden Themen ergänzen sich, sind aber versicherungstechnisch voneinander zu trennen.

Einordnung: DKV-Apothekerlösungen und bKV

Die DKV verfügt über spezielle Verbands- und Versicherungslösungen für die Berufsgruppe Apotheker und arbeitet in diesem Bereich auch mit berufsständischen Organisationen zusammen.

Das auf dieser Seite dargestellte DKV BonusMed Budget ist davon zu unterscheiden: Es handelt sich um eine betriebliche Krankenversicherung für Arbeitgeber und nicht um einen ausschließlich für Apotheken entwickelten Sondertarif.

Die Besonderheit dieser Seite liegt deshalb nicht in einem speziellen „Apothekentarif“, sondern in der branchenspezifischen Beratung und Umsetzung für Apotheken als Arbeitgeber. Beratung und Umsetzung erfolgen durch Betriebszukunft – Rajkovic & Weinzierl; die DKV ist der Versicherungspartner.

So planen wir eine bKV für Ihre Apotheke.

  1. 1

    Teamstruktur verstehen

    Wie viele Beschäftigte, welche Berufsgruppen und wie viele Standorte?

  2. 2

    Budgetrahmen festlegen

    Welche monatliche Arbeitgeberinvestition ist gewünscht?

  3. 3

    Tarif und Aufnahmebedingungen prüfen

    Welche Lösung passt zum geplanten Kollektiv?

  4. 4

    Lohnabrechnung vorbereiten

    Steuerliche Behandlung und bestehende Sachbezüge mit der Lohnstelle bzw. Steuerberatung abstimmen.

  5. 5

    Teamkommunikation vorbereiten

    Der Benefit muss verstanden werden, damit er wahrgenommen wird.

Apothekenkonzept besprechen

bKV-Beratung mit Blick auf den Apothekenalltag.

Wir betrachten nicht nur Tarif und Beitrag. Entscheidend ist, wie die Lösung in Ihre Apotheke passt: Teamstruktur, Standorte, Lohnabrechnung, Mitarbeiterkommunikation und gewünschtes Gesundheitsbudget.

Sie erhalten keine Standardfolie für irgendeinen Arbeitgeber, sondern eine Kalkulation für Ihre konkrete Apothekenstruktur – von der Teamgröße und Budgetstufe über Aufnahmebedingungen und Vertragsunterlagen bis zur Abstimmung mit Lohnstelle oder Steuerberatung und der Kommunikation an Approbierte, PTA und PKA.

Sie erhalten eine Einschätzung, keine Verkaufsveranstaltung. Ob die bKV zu Ihrer Apotheke passt, entscheiden Sie.

Filip Rajkovic, Ansprechpartner für betriebliche KrankenversicherungHermann Weinzierl, Ansprechpartner für betriebliche Krankenversicherung

Von der Kalkulation bis zur Einführung.

  1. 1Bedarf und Teamgröße prüfen
  2. 2Budget und Lösung auswählen
  3. 3Einführung vorbereiten

Anfrage für Ihre Apotheke

Wenige Angaben genügen – wir bereiten eine passende Einschätzung für Ihr Apothekenteam vor.

Schritt 1 von 2 · ca. 1 Minute50 %

Ihr Unternehmen und Ihr Beratungsinteresse

Zwei kurze Angaben – daraus bereiten wir eine passende Einschätzung vor.

Wie viele Mitarbeitende beschäftigen Sie?

Anzahl Standorte

Was möchten Sie mit der bKV erreichen? (Mehrfachauswahl)

Hinweis: Die DKV Budgetbausteine sind grundsätzlich für Unternehmen ab 10 Mitarbeitenden vorgesehen. Bei kleineren Teams prüfen wir gerne eine passende Lösung individuell.

Häufige Fragen von Apotheken zur bKV

Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Zusatzversicherung, die die Apotheke als Arbeitgeber für ihr Team abschließt und finanziert. Die Beschäftigten erhalten dadurch zusätzliche Gesundheitsleistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen. Im Budgettarif steht jeder versicherten Person ein jährliches Gesundheitsbudget zur Verfügung, das für erstattungsfähige Leistungen wie Sehhilfen, Zahnbehandlung, Vorsorge oder Heilmittel eingesetzt werden kann. Die Apotheke zahlt einen festen Monatsbeitrag je Mitarbeitendem, die Leistungsabrechnung läuft direkt zwischen versicherter Person und Versicherer.

Grundsätzlich kann der versicherungsfähige Personenkreis der Apotheke einbezogen werden – also approbierte Apothekerinnen und Apotheker, PTA, PKA, Pharmazeuten im Praktikum sowie weitere Beschäftigte, etwa im Botendienst oder in der Verwaltung. Der versicherte Kreis wird nach objektiven Kriterien abgegrenzt, zum Beispiel die gesamte Belegschaft oder alle Beschäftigten nach der Probezeit. Welche Personen konkret aufgenommen werden können, ergibt sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen und Aufnahmerichtlinien.

Ja. Die bKV unterscheidet innerhalb des versicherten Kollektivs nicht nach Qualifikation oder Gehalt. PTA und PKA erhalten dasselbe Gesundheitsbudget wie approbierte Kolleginnen und Kollegen, sofern sie zum versicherten Personenkreis gehören. Gerade das macht den Benefit im Apothekenalltag gut kommunizierbar: Das gesamte Team profitiert nach denselben Regeln, ohne eine spürbare Zwei-Klassen-Wirkung.

Der Beitrag hängt von der gewählten Budgetstufe ab und liegt je Mitarbeitendem und Monat bei 15,68 € (300 € Jahresbudget), 25,97 € (600 €), 33,84 € (900 €) oder 40,21 € (1.200 €). Für ein Apothekenteam mit zehn Beschäftigten und einem Jahresbudget von 600 € ergeben sich damit 259,70 € pro Monat beziehungsweise 3.116,40 € pro Jahr – bei einem Gesundheitsbudget von insgesamt 6.000 € pro Jahr für das Team. Der Beitrag ist für alle Versicherten des Kollektivs gleich.

Im Budgettarif sind unter anderem Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Sehhilfen, Hilfsmittel inklusive Hörgeräten, Alternativmedizin, refraktive Augenchirurgie, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Präventionskurse sowie Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Zahnersatz erstattungsfähig. Hinzu kommt ein Gesundheitstelefon. Die Beschäftigten entscheiden selbst, wofür sie ihr Budget im Rahmen der versicherten Leistungen einsetzen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen.

Für die arbeitgeberfinanzierten Budgetlösungen nennt die DKV den Verzicht auf eine individuelle Gesundheitsprüfung und auf Wartezeiten; Vorerkrankungen sind eingeschlossen, ein Einstieg ist auch bei laufenden Behandlungen möglich. Für die Apotheke bedeutet das: Es gibt keine Auswahl nach Gesundheitszustand innerhalb des versicherten Kollektivs. Die konkreten Aufnahmeregelungen ergeben sich aus den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen und Vertragsunterlagen.

Pauschal lässt sich das nicht sagen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann arbeitgeberfinanzierter Krankenversicherungsschutz als Sachbezug behandelt werden. Für Sachbezüge gilt aktuell eine monatliche Freigrenze von 50 € nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Wird sie überschritten, entfällt die Begünstigung für den gesamten Betrag. Weitere Sachbezüge wie Tankgutscheine zählen mit. Die konkrete lohnsteuerliche Behandlung sollte immer mit Steuerberatung oder Lohnabrechnung geklärt werden.

Eine bKV kann das bestehende Vergütungs- und Benefitpaket ergänzen und in Stellenanzeigen, auf der Karriereseite und im Bewerbungsgespräch konkret benannt werden. Sie ersetzt jedoch weder faire Vergütung noch gute Arbeitsbedingungen und löst den Fachkräftemangel nicht. Realistisch ist sie ein zusätzliches, gut sichtbares Argument in einer insgesamt stimmigen Arbeitgeberpositionierung.

Mit dem Ausscheiden endet die arbeitgeberfinanzierte Versicherung für diese Person. Die DKV nennt für ihre bKV-Lösungen Fortführungsmöglichkeiten nach den jeweiligen Bedingungen, sodass ausscheidende Beschäftigte den Schutz in eigener Verantwortung weiterführen können. Für die Apotheke bleibt organisatorisch die Abmeldung über das bKV-Portal. Die genauen Regelungen ergeben sich aus dem Vertrag.

Nach der Einführung beschränkt sich der laufende Aufwand im Wesentlichen auf den monatlichen Sammelbeitrag sowie auf An- und Abmeldungen und die Meldung entgeltfreier Zeiten. Diese Vorgänge können über das bKV-Portal der DKV abgewickelt werden. Für die Leistungsabrechnung benötigt die Apotheke keine Gesundheits-, Diagnose- oder Rechnungsdaten ihrer Beschäftigten: Belege reichen die Versicherten selbst ein, unter anderem digital über die App „Meine DKV“. Die Leistungsabwicklung erfolgt zwischen versicherter Person und Versicherer.

Alle Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen & weiterführende Informationen

  • DKV – Verbandsgruppenversicherung für Freiberufler
  • DKV – Fragen und Antworten zur Gruppenversicherung
  • Landesapothekerkammer Brandenburg – DKV Gruppenversicherung
  • expopharm 2024 – DKV / Gruppenversicherung für Apotheker
  • DKV – Betriebliche Krankenversicherung
  • DKV – BonusMed Budget / Budgetbausteine
  • ABDA – Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2026
  • IFH Köln – APOkix 2026
  • § 8 EStG / Lohnsteuer-Handbuch 2026
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